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1. ANMELDUNG / VERTRAGSABSCHLUSS
Mit der Annahme der schriftlichen oder mündlichen Anmeldung durch SwissTrails kommt ein Vertrag zustande.
Die vorliegenden Reise- und Vertragsbedingungen bilden Bestandteil dieses Vertrages. Weicht
der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt Ihrer Anmeldung ab, liegt ein neues Angebot seitens des
Reiseveranstalters vor. Wird dieses nicht innerhalb von 3 Tagen widerrufen, gilt es als verbindlich und
akzeptiert.
2. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
2.1. Preise
Die Preise der Reisearrangements sind in diesem Katalog ersichtlich. Soweit in der Ausschreibung nicht
anders erwähnt, verstehen sich die Preise pro Person im Doppelzimmer, in Schweizer Franken resp.
EURO, inklusive Mehrwertsteuer.
2.2. Zahlungsbedingungen
Nach Eingang der Anmeldung erhält der Kunde die Auftragsbestätigung per Mail, Fax oder Post. Eine
Anzahlung von 30% des Totalbetrages, mind. CHF 100.–, ist innerhalb 10 Tagen nach Eingang der
Reisebestätigung fällig. Die Restzahlung erfolgt spätestens 15 Tage vor Abreise. Bei kurzfristiger Buchung
ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig und muss mit Kreditkarte (Mastercard, VISA) überwiesen
werden. Die Reiseunterlagen werden nach vollständigem Eingang oder verlässlichem Nachweis der
Zahlung verschickt.
2.3. Buchungsgebühr
Pro Auftrag wird eine Buchungsgebühr von CHF 40.– / EURO 26.– erhoben, bei Buchungen innert 3 Tagen
vor Reisebeginn zusätzlich eine Expressgebühr von CHF 30.– / EURO 20.– pro Auftrag.
3. LEISTUNGEN
Welche Leistungen im Pauschalpreis eingeschlossenen sind, ergibt sich aus der Programmbeschreibung.
SwissTrails behält sich jedoch vor, während der Saison Änderungen der Angaben vorzunehmen, welche
dem Kunden bei der Buchung oder auf der schriftlichen Bestätigung mitgeteilt werden.
4. PREIS- UND PROGRAMMÄNDERUNGEN VOR DER REISE
SwissTrails behält sich das Recht vor, den Reisepreis, das Reiseprogramm oder einzelne Leistungen vor
dem vertraglichen Reisebeginn zu ändern. Ist ein wichtiger Leistungserbringer (z.B. ein Hotel) nicht mehr
in der Lage, seine Leistungen zu erbringen, kann der Veranstalter eine Ersatzlösung anbieten. Allfällige
Zusatzkosten gehen zu Lasten des Kunden. Änderungen des Reiseprogramms – insbesondere der Übernachtungsorte – sind möglich, sofern sie den Charakter und den Gesamtinhalt der Reise nicht wesentlich
beeinträchtigen. SwissTrails ist verpflichtet, den Kunden über Leistungs- und Programmänderungen
unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird ihm SwissTrails eine kostenlose Umbuchung oder
einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
5. ANNULLATION DURCH DEN KUNDEN / ÄNDERUNG / UMBUCHUNG / ERSATZPERSON
5.1. Rücktritt durch den Kunden
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der gebuchten Reise zurück treten. Die Rücktrittserklärung
oder Annullation muss schriftlich oder telefonisch an SwissTrails erfolgen. Eine Bearbeitungsgebühr von
CHF 60.– pro Person und max. CHF 120.– pro Auftrag wird belastet. Zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren
werden folgende Annullationskosten in Prozent auf den Totalbetrag erhoben:
7 und mehr Tage vor Reisebeginn: Keine Annullationskosten (nur Bearbeitungsgebühr)
6-4 Tage vor Reisebeginn 30%
3-1 Tage vor Reisebeginn 80%
Am Abreisetag oder bei nicht Erscheinen oder zu spätem Erscheinen 100%.
Als Änderungs- oder Annullationsdatum gilt der Tag, an dem die Erklärung bei SwissTrails eintrifft; bei
Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend.
5.2. Änderungen
Werden vom Kunden nach Buchungsbestätigung kleinere Änderungen im Auftrag verlangt, wird eine
Gebühr von CHF 40.– pro Auftrag erhoben.
5.3. Umbuchung
Bei Umbuchung auf Wunsch des Kunden hinsichtlich des Reisetermins, der Reisedauer, der Reisevariante,
der Reiseroute gilt:
a) Ein Rechtsanspruch auf Umbuchung besteht nicht.
b) Umbuchungen können nur durchgeführt werden, wenn sie möglich sind.
c) Entstandene Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden.
d) Umbuchungen betreffend Reisedatum und Reisezeit können nur nach Rücktritt vom Reisevertrag
gemäss Bedingungen unter 5.1. und gleichzeitiger Neuanmeldung erfolgen.
5.4. Ersatzperson
Der Kunde hat das Recht, an seiner Stelle einen Dritten in den Reisevertrag einzubinden, sofern der neue
Reiseteilnehmer den Reiseanforderungen genügt. Allfällige Mehrkosten fallen zu Lasten des Reiseteilnehmers.
In jedem Fall werden für die Umstände eine Gebühr von CHF 60.– pro Person verlangt.
6. ANNULLATION DURCH SWISSTRAILS
Wird die Durchführung der Reise nach der Beurteilung von SwissTrails durch höhere Gewalt, Unwetter,
behördliche Massnahmen, politische Unruhen oder Streiks gefährdet, erheblich erschwert oder verunmöglicht,
kann die Reise von SwissTrails abgesagt werden. Der bereits bezahlte Reisepreis wird rückerstattet.
Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.
7. EINREISE- UND GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN
Für die Reisen mit SwissTrails informieren sich Bürger anderer Staaten bei der zuständigen Botschaft
über die für sie geltenden Bestimmungen. Sie sind selber für die Beschaffung der erforderlichen Reisedokumente
und die Einhaltung der Einreise-, Gesundheits- und Devisenvorschriften verantwortlich.
Sollten Einreisevorschriften nicht eingehalten oder Visas zu spät beantragt werden, was an der Teilnahme
der Reise hindert, sieht sich SwissTrails gezwungen, Annullationskosten gemäss 5.1. zu verrechnen.
8. PROGRAMMÄNDERUNGEN WÄHREND DER REISE
SwissTrails behält sich auch im Interesse des Kunden das Recht vor, das Programm oder einzelne
Leistungen zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände dies erfordern. SwissTrails ist jedoch bestrebt,
gleichwertige Ersatzleistungen zu gewährleisten. Im Falle von Programmänderungen, die auf höhere
Gewalt, Unwetter, Verkehrsbehinderungen oder Verspätung von Dritten zurück zu führen sind, haftet
SwissTrails nicht.
9. BEANSTANDUNGEN WÄHREND DER REISE
Sollte der Kunde während der Reise Beanstandungen haben, ist er verpflichtet, unverzüglich den
Leistungsträger vor Ort (z.B. Hotel) zu kontaktieren und sich die Beanstandung schriftlich bestätigen zu
lassen. Oftmals kann direkt vor Ort Abhilfe verschafft werden. Rückforderungen von im Nachhinein eingereichten
Beanstandungen, die örtlich hätten eliminiert oder vermindert werden können, lehnt
SwissTrails ab.
10. FREMDLEISTUNGEN
SwissTrails haftet nicht für Fremdleistungen, die auf Wunsch des Kunden durch SwissTrails vermittelt
wurden zur Ergänzung der Reise, wie z.B. vor Ort zu zahlende Leistungen wie Transfers, Ausflüge, etc.
11. VORZEITIGE RÜCKREISE
Bricht der Teilnehmer die Reise vorzeitig ab aus Gründen, die nicht durch eine Nicht-Erfüllung durch
SwissTrails gerechtfertigt sind, werden nicht bezogene Leistungen in der Regel nicht rückerstattet.
Allfällige Mehrkosten aufgrund der vorzeitigen Rückreise gehen zu Lasten des Reisenden.
12. REISEVERSICHERUNG
Eine Annullationskostenversicherung ist für SwissTrails Reisende empfehlenswert. Im Arrangement
Preis ist die Versicherung nicht eingeschlossen. Sie kann zum Preis von 4% des gesamten Rechnungsbetrages
gleichzeuitg mit der Buchung bei SwissTrails abgeschlossen werden. Es wird empfohlen, die
persönlichen Reise-, Kranken- und Diebstahlversicherungen zu überprüfen.
13. HAFTUNG
13.1. Allgemein
SwissTrails haftet für Schäden, die nicht Personenschäden sind, im Umfang des Reisepreises, sofern
kein eigenes Verschulden des Teilnehmers vorliegt.
13.2. Haftungsausschluss
Nicht-Erfüllung der Leistung, die auf Versäumnis des Kunden zurück zu führen ist. Höhere Gewalt gemäss
8. Programmänderungen, die darauf zurück zu führen sind, dass die Fahrpläne von Eisenbahn-, Bus-,
Schiffs- oder Lufttransportunternehmen usw. nicht eingehalten worden sind. Abhandenkommen von persönlichen
Effekten, Bargeld, Wertgegenstände, Fahrrad, Fotoausrüstung, etc. Verlust, Diebstahl, Beschädigung
oder Missbrauch von Checks und Kreditkarten.
13.3. Haftung bei erhöhtem Risiko
Aktivferien sind meistens mit erhöhtem Risiko verbunden. Für Unfälle haftet SwissTrails nicht.
SwissTrails setzt bei jedem Teilnehmer ein erhebliches Mass an Eigenverantwortung voraus: Bei Velo-,
Skating- und Biketouren soll ein Helm getragen werden, für Wandertouren werden solide Wander- oder
Bergschuhe vorausgesetzt. Bei Kanu- und Raftingtouren haftet der jeweilige Anbieter.
14. MITWIRKUNGSPFLICHT
Der Kunde ist verpflichtet, im Falle von Programmstörungen oder unvorhergesehenen Leistungsänderungen
aktiv und positiv mitzuwirken, um Schäden zu vermeiden oder zumindest gering zu halten.
15. AUSSCHLUSS VON ANSPRÜCHEN UND VERJÄHRUNG
Ansprüche wegen nicht Erbringung oder nicht vertragsgemässer Erbringung der Reiseleistung hat der
Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise SwissTrails
gegenüber schriftlich geltend zu machen. Ansprüche, die nach dieser Frist bei SwissTrails eingehen, können
nicht mehr akzeptiert werden, ausser der Kunde kann beweisen, dass er an der Einhaltung der Frist
schuldlos verhindert worden ist.
16. ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und SwissTrails ist Schweizerisches Recht anwendbar.
Für Klagen gegen SwissTrails wird die ausschliessliche Zuständigkeit der Gerichte der Stadt Zürich
vereinbart.
17. REISEVERANSTALTER
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