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1. ANMELDUNG / VERTRAGSABSCHLUSS
Mit der Annahme der schriftlichen oder mündlichen
Anmeldung durch SwissTrails kommt ein
Vertrag zu stande. Die vorliegenden Reise- und
Vertragsbedingungen bilden Bestandteil dieses
Vertrages. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung
vom Inhalt Ihrer Anmeldung ab, liegt ein neues
Angebot seitens des Reiseveranstalters vor. Wird
dieses nicht innerhalb von 3 Tagen widerrufen, gilt
es als verbindlich und akzeptiert.
2. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
2.1. Preise
Die Preise der Reisearrangements sind in diesem
Katalog ersichtlich. Soweit in der Aus schreibung
nicht anders erwähnt, verstehen sich die Preise
pro Person im Doppelzimmer, in Schweizer Franken
resp. EURO (Umrechnung zum jeweiligen Tageskurs),
inklusive Mehrwertsteuer.
2.2. Zahlungsbedingungen
Nach Eingang der Anmeldung erhält der Kunde die
Auftragsbestätigung per Mail, Fax oder Post. Eine
Anzahlung von 30% des Totalbetrages, mind. CHF
100.–, ist innerhalb 10 Tagen nach Eingang der
Reisebestätigung fällig. Die Restzahlung erfolgt
spätestens 15 Tage vor Abreise. Bei kurzfristiger
Buchung ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig
und muss mit Kreditkarte (Mastercard,
VISA) überwiesen werden. Die Reiseunterlagen werden nach vollständigem Eingang oder verlässlichem
Nachweis der Zahlung verschickt.
2.3. Buchungsgebühr
Pro Auftrag wird eine Buchungsgebühr von CHF
40.– / EURO 26.– erhoben, bei Buchungen innert
3 Tagen vor Reisebeginn zusätzlich eine Expressgebühr
von CHF 30.– / EURO 20.– pro Auftrag.
3. LEISTUNGEN
Welche Leistungen im Pauschalpreis eingeschlossenen
sind, ergibt sich aus der Programmbeschreibung. SwissTrails behält sich jedoch vor,
während der Saison Änderungen der An ga ben vorzunehmen,
welche dem Kunden bei der Buchung
oder auf der schriftlichen Bestäti gung mitgeteilt
werden.
4. PREIS- UND PROGRAMMÄNDERUNGEN VOR DER REISE
SwissTrails behält sich das Recht vor, den Reisepreis,
das Reiseprogramm oder einzelne Leistungen
vor dem vertraglichen Reisebeginn zu ändern.
Ist ein wichtiger Leistungs erbringer (z.B. ein Hotel)
nicht mehr in der Lage, seine Leistungen zu erbringen,
kann der Veranstalter eine Ersatzlösung
anbieten. Allfällige Zusatzkosten gehen zu Lasten
des Kunden. Änderungen des Reiseprogramms – insbesondere der Übernachtungsorte – sind
möglich, sofern sie den Charakter und den Gesamtinhalt
der Reise nicht wesentlich beeinträchtigen.
SwissTrails ist verpflichtet, den Kunden über
Leistungs- und Programmänderungen unverzüglich
in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird ihm
SwissTrails eine kostenlose Umbuchung oder einen
kostenlosen Rücktritt anbieten.
5. ANNULLATION DURCH DEN KUNDEN / ÄNDERUNG / UMBUCHUNG / ERSATZPERSON
5.1. Rücktritt durch den Kunden
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der
gebuchten Reise zurück treten. Die Rücktrittserklärung
oder Annullation muss schriftlich oder
telefonisch an SwissTrails erfolgen. Eine Bearbeitungsgebühr
von CHF 60.– pro Person und max.
CHF 120.– pro Auftrag wird belastet. Zusätzlich
zu den Bearbei tungs gebühren werden folgende Annullations kosten in Prozent auf den Totalbetrag
erhoben:
7 und mehr Tage vor Reisebeginn: Keine Annullationskosten
(nur Bearbeitungsgebühr)
6-4 Tage vor Reisebeginn 30%
3-1 Tage vor Reisebeginn 80%
Am Abreisetag oder bei nicht Erscheinen oder zu
spätem Erscheinen 100%.
Als Änderungs- oder Annullationsdatum gilt der
Tag, an dem die Erklärung bei SwissTrails eintrifft;
bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der
nächste Werktag massgebend.
5.2. Änderungen
Werden vom Kunden nach Buchungsbestätigung
kleinere Änderungen im Auftrag verlangt, wird
eine Gebühr von CHF 40.– pro Auftrag erhoben.
5.3. Umbuchung
Bei Umbuchung auf Wunsch des Kunden hinsichtlich
des Reisetermins, der Reisedauer, der Reisevariante, der Reiseroute gilt:
a) Ein Rechtsanspruch auf Umbuchung
besteht nicht.
b) Umbuchungen können nur durchgeführt
werden, wenn sie möglich sind.
c) Entstandene Mehrkosten gehen zu Lasten
des Kunden.
d) Umbuchungen betreffend Reisedatum und
Reisezeit können nur nach Rücktritt vom
Reisevertrag gemäss Bedingungen unter
5.1. und gleichzeitiger Neuanmeldung erfolgen..
5.4. Ersatzperson
Der Kunde hat das Recht, an seiner Stelle einen
Dritten in den Reisevertrag einzubinden, sofern
der neue Reiseteilnehmer den Reiseanforderungen
genügt. Allfällige Mehrkosten fallen zu Lasten
des Reiseteilnehmers. In jedem Fall werden für die
Umstände eine Gebühr von CHF 60.– pro Person
verlangt.
6. ANNULLATION DURCH SWISSTRAILS
Wird die Durchführung der Reise nach der Beurteilung
von SwissTrails durch höhere Gewalt, Unwetter, behördliche Massnahmen, politische Unruhen
oder Streiks gefährdet, erheblich erschwert oder
verunmöglicht, kann die Reise von SwissTrails
abgesagt werden. Der be reits bezahlte Reisepreis
wird rückerstattet. Weiter gehende Ersatzforderungen
sind ausgeschlossen.
7. EINREISE- UND GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN
Für die Reisen mit SwissTrails informieren sich
Bürger anderer Staaten bei der zuständigen Botschaft über die für sie geltenden Bestimmungen.
Sie sind selber für die Beschaffung der erforderlichen
Reise doku mente und die Einhaltung der
Einreise-, Gesundheits- und Devisenvorschriften
verantwortlich. Sollten Einreisevorschriften nicht eingehalten oder Visas zu spät beantragt werden,
was an der Teilnah me der Reise hindert, sieht sich
SwissTrails gezwungen, Annullationskosten gemäss
5.1. zu verrechnen.
8. PROGRAMMÄNDERUNGEN WÄHREND DER REISE
SwissTrails behält sich auch im Interesse des Kunden
das Recht vor, das Programm oder einzelne
Leistungen zu ändern, wenn unvorhergesehene
Umstände dies erfordern. SwissTrails ist jedoch
bestrebt, gleichwertige Ersatzleistungen zu gewährleisten.
Im Falle von Programmänderungen,
die auf höhere Gewalt, Unwetter, Verkehrsbehinderungen
oder Verspätung von Dritten zurück
zu führen sind, haftet SwissTrails nicht.
9. BEANSTANDUNGEN WÄHREND DER REISE
Sollte der Kunde während der Reise Beanstandungen
haben, ist er verpfl ichtet, unverzüglich den
Leistungsträger vor Ort (z.B. Hotel) zu kontaktieren
und sich die Beanstandung schriftlich bestätigen
zu lassen. Oftmals kann direkt vor Ort Abhilfe
verschafft werden. Rückforderungen von im Nachhinein
eingereichten Beanstandungen, die örtlich hätten eliminiert oder vermindert werden können,
lehnt SwissTrails ab.
10. FREMDLEISTUNGEN
SwissTrails haftet nicht für Fremdleistungen, die
auf Wunsch des Kunden durch SwissTrails vermittelt
wurden zur Ergänzung der Reise, wie z.B. vor
Ort zu zahlende Leistungen wie Transfers, Ausflüge,
etc.
11. VORZEITIGE RÜCKREISE
Bricht der Teilnehmer die Reise vorzeitig ab aus
Gründen, die nicht durch eine Nicht-Erfüllung
durch SwissTrails gerechtfertigt sind, werden
nicht bezogene Leistungen in der Regel nicht rückerstattet.
Allfällige Mehrkosten aufgrund der vorzeitigen
Rückreise gehen zu Lasten des Reisenden.
12. REISEVERSICHERUNG
Eine Annullationskostenversicherung ist für
SwissTrails Reisende empfehlenswert. Im Arrangement Preis ist die Versicherung nicht eingeschlossen.
Sie kann zum Preis von 4% des gesamten
Rechnungsbetrages gleichzeitig mit der
Buchung bei SwissTrails abgeschlossen werden.
Es wird empfohlen, die persönlichen Reise-, Kranken-
und Diebstahlversicherungen zu überprüfen.
13. HAFTUNG
13.1. Allgemein
SwissTrails haftet für Schäden, die nicht Personenschäden
sind, im Umfang des Reise preises,
sofern kein eigenes Verschulden des Teilnehmers
vorliegt.
13.2. Haftungsausschluss
Nicht-Erfüllung der Leistung, die auf Versäumnis
des Kunden zurück zu führen ist. Höhere Gewalt
gemäss 8. Programmänderungen, die darauf
zurück zu führen sind, dass die Fahr pläne von
Eisenbahn-, Bus-, Schiffs- oder Lufttransportunternehmen
usw. nicht eingehalten worden sind.
Abhandenkommen von persönlichen Effekten, Bargeld, Wertgegenstände, Fahrrad, Fotoausrüstung,
etc. Verlust, Diebstahl, Beschä digung oder
Missbrauch von Checks und Kreditkarten.
13.3. Haftung bei erhöhtem Risiko
Aktivferien sind meistens mit erhöhtem Risiko
verbunden. Für Unfälle haftet SwissTrails nicht.
SwissTrails setzt bei jedem Teilnehmer ein erhebliches
Mass an Eigenverantwortung voraus:
Bei Velo-, Skating- und Biketouren soll ein Helm
getragen werden, für Wandertouren werden
solide Wander- oder Bergschuhe vorausgesetzt.
Bei Kanu- und Raftingtouren haftet der jeweilige
Anbieter..
14. MITWIRKUNGSPFLICHT
Der Kunde ist verpfl ichtet, im Falle von Programmstörungen
oder unvorhergesehenen Leistungsänderungen
aktiv und positiv mitzuwirken, um
Schäden zu vermeiden oder zumindest gering zu
halten.
15. AUSSCHLUSS VON ANSPRÜCHEN UND VERJÄHRUNG
Ansprüche wegen nicht Erbringung oder nicht vertragsgemässer
Erbringung der Reise leistung hat
der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich
vorgesehener Beendigung der Reise SwissTrails gegenüber schriftlich geltend zu machen.
Ansprüche, die nach dieser Frist bei SwissTrails
eingehen, können nicht mehr akzeptiert werden,
ausser der Kunde kann beweisen, dass er an der
Einhaltung der Frist schuldlos verhindert worden
ist.
16. ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden
und SwissTrails ist Schweizerisches Recht anwendbar.
Für Klagen gegen SwissTrails wird die
ausschliessliche Zuständigkeit der Gerichte der
Stadt Zürich vereinbart.
17. REISEVERANSTALTER |